Beschluss:
Der Rat der
Stadt Aurich stellt gem. § 71 Abs. 5 u. 9 NKomVG die Sitzverteilung und
Bestellung von Ratsmitgliedern in Vereinen, Verbänden, Aufsichtsräten etc.
fest.
Die Anlage
mit der Aufstellung der Ratsmitglieder in den jeweiligen Vereinen, Verbänden,
Aufsichtsräten etc. ist Bestandteil des Beschlusses.