Empfehlungsbeschluss:

 

  1. Die Aufstellung der 2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 (Osterstraße) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB,
  2. Die Einleitung der Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 298 in den überlagerten Teilbereichen

werden beschlossen.

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.