TOP Ö 7.2: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 - Einbringung des Verwaltungsentwurfes

Beschluss: ohne Änderung empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 8

Empfehlungsbeschluss:

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 9 NKomVG beschließt der Rat der Stadt Aurich die in der Anlage 1 (siehe Vorlage 21/026) beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Aurich für das Haushaltsjahr 2021 auf der Grundlage des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Haushaltsplanes 2021 für den Kernhaushalt und die Nettoregiebetriebe der Stadt Aurich, einschließlich der Investitionsprogramme für den Planungszeitraum 2021 bis 2024. Der Festlegung der wesentlichen Produkte sowie dem Stellenplan 2021 wird zugestimmt. Die Daten des mittelfristigen Finanzplanungszeitraumes 2022 – 2024 werden zur Kenntnis genommen.