TOP Ö 5: 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aurich

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Aurich beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aurich vom 02.02.2012 gemäß der Anlage.

 

Eine Änderung des Stellenplans erfolgt mit dem Nachtragshaushalt 2021 bzw. mit dem Haushalt 2022.

 

Beschluss (Änderung in Fettdruck):

 

Der Rat der Stadt Aurich beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aurich vom 02.02.2012 gemäß der geänderten Anlage.

 

Eine Änderung des Stellenplans erfolgt mit dem Nachtragshaushalt 2021 bzw. mit dem Haushalt 2022.

 

Paragraf 6 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

 

Außer der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister werden die allgemeine Vertreterin / der allgemeine Vertreter als Erste Stadträtin / Erster Stadtrat und eine weitere leitende Beamtin/ ein leitender Beamter in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.