TOP Ö 4: Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung durch den bisherigen Ortsbürgermeister

Herr Eilers führt die förmliche Verpflichtung der Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG durch. Die Verpflichtung wird von jedem Mitglied des Ortsrates unterzeichnet.

Anschließend erfolgt die Pflichtenbelehrung bezüglich der §§ 40, 41 und 42 NKomVG. Auch diese bestätigen die Ortsratsmitglieder mit ihrer Unterschrift.