Empfehlungsbeschluss:
Frau Alexandra Busch-Maaß wird gemäß § 109 Absatz 1 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zur Stadtbaurätin gewählt. Sie ist, vorbehaltlich der gesundheitlichen Eignung und der Änderung des Stellenplans (Vorlage 21/197), zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zur Stadtbaurätin zu ernennen.
Mit der Ernennung wird Frau Busch-Maaß einer Planstelle der Besoldungsgruppe B 3 zugeordnet.