Beschluss:
Die Gebühr für die Beseitigung von Abwasser aus
Grundstücksabwasseranlagen wird ab 01.01.2022 unverändert auf 42 €/m³ entsorgten Fäkalschlamms
festgesetzt.
Beschluss:
Die Gebühr für die Beseitigung von Abwasser aus
Grundstücksabwasseranlagen wird ab 01.01.2022 unverändert auf 42 €/m³ entsorgten Fäkalschlamms
festgesetzt.