Empfehlungsbeschluss:
a)
Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 der Kernverwaltung
sowie der Nettoregiebetriebe Betriebshof, Liegenschafts- und Gebäudemanagement
und Stadtentwässerung werden gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG entsprechend der Anlagen JA 1 bis JA 4 beschlossen.
b)
Der konsolidierte Gesamtabschluss 2020 der Stadt Aurich
wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG entsprechend Anlage JA 5 beschlossen.
c)
Im Rahmen des Beschlusses über die Jahresabschlüsse zum
31.12.2020 werden nachstehende Beschlüsse gefasst:
Stadt Aurich Kernverwaltung:
Der
Jahresfehlbetrag 2020 der Kernverwaltung im ordentlichen Ergebnis (-2.408.380,31 €) wird gemäß § 24 Abs. 1 S. 2
KomHKVO mit dem beim außerordentlichen
Ergebnis erzielten Überschuss des Jahres 2020 (92.999,51 €) gedeckt. Der
danach im ordentlichen Bereich verbleibende Fehlbetrag (-2.315.380,80 €) muss
gemäß § 182 Abs. 4 Nr. 1 NKomVG vorgetragen und auf der Passivseite der Bilanz
als „Fehlbetrag aus Vorjahren mit einer epidemischen Lage“ gesondert
ausgewiesen werden. Eine Verrechnung mit der vorhandene Überschussrücklage des
ordentlichen Ergebnisses erfolgt nicht.
Der
Jahresüberschuss 2020 im außerordentlichen
Ergebnis (92.999,51 €) wird in voller Höhe zur anteiligen Deckung des
Fehlbetrages des ordentlichen
Ergebnisses verwendet.
NRB
Betriebshof:
Der
Jahresüberschuss 2020 des NRB Betriebshof im ordentlichen Ergebnis (101.611,19 €) wird in voller Höhe der
Überschussrücklage des ordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
Der
Jahresüberschuss 2020 im außerordentlichen
Ergebnis (19.794,31 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
NRB Liegenschafts- u. Gebäudemanagement:
Der
Jahresüberschuss 2020 des NRB Betriebshof im ordentlichen Ergebnis (218.536,73 €) wird in voller Höhe der
Überschussrücklage des ordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
Der
Jahresüberschuss 2020 im außerordentlichen
Ergebnis (104.501,64 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
NRB Stadtentwässerung:
Der
Jahresüberschuss 2020 des NRB STEA im ordentlichen
Ergebnis (955.797,11 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der
Jahresüberschuss 2020 im außerordentlichen
Ergebnis (342,30 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses
zugeführt.
d)
Mit dem Beschluss über die Jahresabschlüsse werden die
im Haushaltsjahr geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen zur Kenntnis genommen und genehmigt.
e)
Die Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse für
das Haushaltsjahr 2020 (Anlagen JA 6 –
JA 10) sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage JA 12) werden zur Kenntnis
genommen.
f)
Gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG wird die Entlastung des
Bürgermeisters beschlossen.