TOP Ö 7: Jahresabschluss der Kernverwaltung und der Nettoregiebetriebe, sowie konsolidierter Gesamtabschluss der Stadt Aurich für das Haushaltsjahr 2020 und Entlastung des Bürgermeisters

Empfehlungsbeschluss:

 

a)    Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 der Kernverwaltung sowie der Nettoregiebetriebe Betriebshof, Liegenschafts- und Gebäudemanagement und Stadtentwässerung werden gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG entsprechend der Anlagen JA 1 bis JA 4 beschlossen.

b)    Der konsolidierte Gesamtabschluss 2020 der Stadt Aurich wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG entsprechend Anlage JA 5 beschlossen.

c)    Im Rahmen des Beschlusses über die Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 werden nachstehende Beschlüsse gefasst:

 

Stadt Aurich Kernverwaltung:

 

Der Jahresfehlbetrag 2020 der Kernverwaltung im ordentlichen Ergebnis (-2.408.380,31 €) wird gemäß § 24 Abs. 1 S. 2 KomHKVO mit dem beim außerordentlichen Ergebnis erzielten Überschuss des Jahres 2020 (92.999,51 €) gedeckt. Der danach im ordentlichen Bereich verbleibende Fehlbetrag (-2.315.380,80 €) muss gemäß § 182 Abs. 4 Nr. 1 NKomVG vorgetragen und auf der Passivseite der Bilanz als „Fehlbetrag aus Vorjahren mit einer epidemischen Lage“ gesondert ausgewiesen werden. Eine Verrechnung mit der vorhandene Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses erfolgt nicht.

 

Der Jahresüberschuss 2020 im außerordentlichen Ergebnis (92.999,51 €) wird in voller Höhe zur anteiligen Deckung des Fehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses verwendet.

 

NRB Betriebshof:

 

Der Jahresüberschuss 2020 des NRB Betriebshof im ordentlichen Ergebnis (101.611,19 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Jahresüberschuss 2020 im außerordentlichen Ergebnis (19.794,31 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

NRB Liegenschafts- u. Gebäudemanagement:

 

Der Jahresüberschuss 2020 des NRB Betriebshof im ordentlichen Ergebnis (218.536,73 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Jahresüberschuss 2020 im außerordentlichen Ergebnis (104.501,64 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

NRB Stadtentwässerung:

 

Der Jahresüberschuss 2020 des NRB STEA im ordentlichen Ergebnis (955.797,11 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Jahresüberschuss 2020 im außerordentlichen Ergebnis (342,30 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

d)    Mit dem Beschluss über die Jahresabschlüsse werden die im Haushaltsjahr geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis genommen und genehmigt.

 

e)    Die Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2020 (Anlagen JA 6 – JA 10) sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage JA 12) werden zur Kenntnis genommen.

 

f)     Gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG wird die Entlastung des Bürgermeisters beschlossen.