Empfehlungsbeschluss:
- Der Rat der Stadt Aurich beschließt, die bisherige „Tanzsteuer“ als Bestandteil der Vergnügungssteuer mit Wirkung vom 01.12.2021 abzuschaffen.
- Der Rat der Stadt Aurich stimmt der in der Anlage beigefügten 2. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Aurich vom 10.12.2009 zu.