Beschluss:
- Der Rat der Stadt Aurich
beschließt, die bisherige „Tanzsteuer“ als Bestandteil der
Vergnügungssteuer mit Wirkung vom 01.12.2021 abzuschaffen.
- Der Rat der Stadt Aurich stimmt
der in der Anlage beigefügten 2. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung
der Stadt Aurich vom 10.12.2009 zu.