TOP Ö 15: Änderung der Vergnügungssteuersatzung mit Wirkung vom 01.12.2021

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Aurich beschließt, die bisherige „Tanzsteuer“ als Bestandteil der Vergnügungssteuer mit Wirkung vom 01.12.2021 abzuschaffen.
  2. Der Rat der Stadt Aurich stimmt der in der Anlage beigefügten 2. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Aurich vom 10.12.2009 zu.