Sitzung: 27.01.2022 ORSA/02/2022
Beschluss: geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 21/217
Beschlussvorschlag:
- Die
Stadt Aurich erwirbt die im anliegenden Lageplan (Anlage 1) rot umrandet
dargestellten Grundstücksflächen, Flurstücke 93/15, 93/18, 93/16 und 93/11
jeweils der Flur 8 der Gemarkung Sandhorst, unter Ausübung des Rückübertragungsanspruches
aus dem seinerzeit geschlossenen Grundstückskaufvertrag zu den dort
vereinbarten Rückkaufbedingungen wegen der Nichteinhaltung von
Vertragsbedingungen (Kaufpreiszahlung) zurück.
- Die
Stadt Aurich teilt den Grundbesitz, bestehend aus dem Flurstück 93/15 und
einer Teilfläche aus dem Flurstück 93/18 der Flur 8 der Gemarkung
Sandhorst, welcher mit dem Schulgebäude und der Zweifeld-Turnhalle bebaut
ist, in zwei Teileigentumseinheiten auf und bestellt Sondernutzungsrechte
an den nicht bebauten Grundstücksflächen, die nicht zwingend als
Gemeinschaftseigentum ausgewiesen werden müssen. Die betroffene
Grundstücksfläche ist im anliegenden Lageplan (Anlage 2) blau schraffiert
dargestellt.
- Die
Stadt Aurich verkauft
-
die
im anliegenden Lageplan (Anlage 3) grün schraffiert dargestellten Teilflächen
aus den Flurstücken 93/18 und 93/11 jeweils der Flur 8 der Gemarkung Sandhorst
sowie
-
die
noch zu bildende Teileigentumseinheit, verbunden mit dem Sondereigentum an den
nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen des Schulgebäudes und des Forums – soweit
diese nicht gemäß WEG zwingend als Gemeinschaftseigentum auszuweisen sind – und
den damit verbundenen Sondernutzungsrechten.
- Vertragspartner:
siehe Angaben in Anlage 4 (nicht öffentlich).
- Der
Rückkaufpreis beträgt 800.000,00 Euro.
- Der
Wiederkaufpreis beträgt 2.250.000,00 Euro und wird mit dem zu zahlenden
Rückkaufpreis in Höhe von 800.000,00 Euro verrechnet.
- Die
Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Empfehlungsbeschluss (Änderung
gestrichen)
- Die
Stadt Aurich erwirbt die im anliegenden Lageplan (Anlage 1) rot umrandet
dargestellten Grundstücksflächen, Flurstücke 93/15, 93/18, 93/16 und 93/11
jeweils der Flur 8 der Gemarkung Sandhorst, unter Ausübung des
Rückübertragungsanspruches aus dem seinerzeit geschlossenen
Grundstückskaufvertrag zu den dort vereinbarten Rückkaufbedingungen
wegen der Nichteinhaltung von Vertragsbedingungen (Kaufpreiszahlung)zurück.
- Die
Stadt Aurich teilt den Grundbesitz, bestehend aus dem Flurstück 93/15 und
einer Teilfläche aus dem Flurstück 93/18 der Flur 8 der Gemarkung
Sandhorst, welcher mit dem Schulgebäude und der Zweifeld-Turnhalle bebaut
ist, in zwei Teileigentumseinheiten auf und bestellt Sondernutzungsrechte
an den nicht bebauten Grundstücksflächen, die nicht zwingend als
Gemeinschaftseigentum ausgewiesen werden müssen. Die betroffene
Grundstücksfläche ist im anliegenden Lageplan (Anlage 2) blau schraffiert
dargestellt.
- Die
Stadt Aurich verkauft
- die
im anliegenden Lageplan (Anlage 3) grün schraffiert dargestellten
Teilflächen aus den Flurstücken 93/18 und 93/11 jeweils der Flur 8 der
Gemarkung Sandhorst sowie
- die
noch zu bildende Teileigentumseinheit, verbunden mit dem Sondereigentum an
den nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen des Schulgebäudes und des Forums
– soweit diese nicht gemäß WEG zwingend als Gemeinschaftseigentum
auszuweisen sind – und den damit verbundenen Sondernutzungsrechten.
- Vertragspartner:
siehe Angaben in Anlage 4 (nicht öffentlich).
- Der
Rückkaufpreis beträgt 800.000,00 Euro.
- Der
Wiederkaufpreis beträgt 2.250.000,00 Euro und wird mit dem zu zahlenden
Rückkaufpreis in Höhe von 800.000,00 Euro verrechnet.
- Die
Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.