Sitzung: 08.03.2022 FinA/03/2022
Beschluss: ohne Änderung empfohlen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2
Vorlage: 21/217/1
Empfehlungsbeschluss:
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die
im anliegenden Lageplan (Anlage 3) grün schraffiert dargestellten Teilflächen
aus den Flurstücken 93/18 und 93/11 jeweils der Flur 8 der Gemarkung Sandhorst
sowie
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die
noch zu bildende Teileigentumseinheit, verbunden mit dem Sondereigentum an den
nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen des Schulgebäudes und des Forums – soweit
diese nicht gemäß WEG zwingend als Gemeinschaftseigentum auszuweisen sind – und
den damit verbundenen Sondernutzungsrechten.