Beschluss: ohne Änderung empfohlen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2

Empfehlungsbeschluss:

 

 

  1. Die Stadt Aurich erwirbt die im anliegenden Lageplan (Anlage 1) rot umrandet dargestellten Grundstücksflächen, Flurstücke 93/15, 93/18, 93/16 und 93/11 jeweils der Flur 8 der Gemarkung Sandhorst zurück.

 

  1. Die Stadt Aurich teilt den Grundbesitz, bestehend aus dem Flurstück 93/15 und einer Teilfläche aus dem Flurstück 93/18 der Flur 8 der Gemarkung Sandhorst, welcher mit dem Schulgebäude und der Zweifeld-Turnhalle bebaut ist, in zwei Teileigentumseinheiten auf und bestellt Sondernutzungsrechte an den nicht bebauten Grundstücksflächen, die nicht zwingend als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen werden müssen. Die betroffene Grundstücksfläche ist im anliegenden Lageplan (Anlage 2) blau schraffiert dargestellt.

 

  1. Die Stadt Aurich verkauft

-        die im anliegenden Lageplan (Anlage 3) grün schraffiert dargestellten Teilflächen aus den Flurstücken 93/18 und 93/11 jeweils der Flur 8 der Gemarkung Sandhorst sowie

-        die noch zu bildende Teileigentumseinheit, verbunden mit dem Sondereigentum an den nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen des Schulgebäudes und des Forums – soweit diese nicht gemäß WEG zwingend als Gemeinschaftseigentum auszuweisen sind – und den damit verbundenen Sondernutzungsrechten.

 

  1. Vertragspartner: siehe Angaben in Anlage 4 (nicht öffentlich).

 

  1. Der Rückkaufpreis beträgt 800.000,00 Euro.

 

  1. Der Wiederkaufpreis beträgt 2.250.000,00 Euro und wird mit dem zu zahlenden Rückkaufpreis in Höhe von 800.000,00 Euro verrechnet.

 

  1. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.