Sitzung: 08.03.2022 FinA/03/2022
Beschluss: ohne Änderung empfohlen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2
Vorlage: 21/217/1
Empfehlungsbeschluss:
- Die
Stadt Aurich erwirbt die im anliegenden Lageplan (Anlage 1) rot umrandet
dargestellten Grundstücksflächen, Flurstücke 93/15, 93/18, 93/16 und 93/11
jeweils der Flur 8 der Gemarkung Sandhorst zurück.
- Die
Stadt Aurich teilt den Grundbesitz, bestehend aus dem Flurstück 93/15 und
einer Teilfläche aus dem Flurstück 93/18 der Flur 8 der Gemarkung
Sandhorst, welcher mit dem Schulgebäude und der Zweifeld-Turnhalle bebaut
ist, in zwei Teileigentumseinheiten auf und bestellt Sondernutzungsrechte
an den nicht bebauten Grundstücksflächen, die nicht zwingend als
Gemeinschaftseigentum ausgewiesen werden müssen. Die betroffene
Grundstücksfläche ist im anliegenden Lageplan (Anlage 2) blau schraffiert
dargestellt.
- Die
Stadt Aurich verkauft
-
die
im anliegenden Lageplan (Anlage 3) grün schraffiert dargestellten Teilflächen
aus den Flurstücken 93/18 und 93/11 jeweils der Flur 8 der Gemarkung Sandhorst
sowie
-
die
noch zu bildende Teileigentumseinheit, verbunden mit dem Sondereigentum an den
nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen des Schulgebäudes und des Forums – soweit
diese nicht gemäß WEG zwingend als Gemeinschaftseigentum auszuweisen sind – und
den damit verbundenen Sondernutzungsrechten.
- Vertragspartner:
siehe Angaben in Anlage 4 (nicht öffentlich).
- Der
Rückkaufpreis beträgt 800.000,00 Euro.
- Der
Wiederkaufpreis beträgt 2.250.000,00 Euro und wird mit dem zu zahlenden
Rückkaufpreis in Höhe von 800.000,00 Euro verrechnet.
- Die
Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.