Beschluss:
Der Rat der
Stadt Aurich stellt gem. § 71 Abs. 5 u. 9 NKomVG die Sitzverteilung und
Bestellung von Ratsmitgliedern in Vereinen, Verbänden, Aufsichtsräten etc.
fest.
Die Anlage
mit der Besetzung der Gremien ist Bestandteil des Beschlusses.