Empfehlungsbeschluss:

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 9 NKomVG beschließt der Rat der Stadt Aurich die in der Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Aurich für das Haushaltsjahr 2022 auf der Grundlage des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Haushaltsplanes 2022 für den Kernhaushalt und die Nettoregiebetriebe der Stadt Aurich, einschließlich der Investitionsprogramme für den Planungszeitraum 2022 bis 2025, zuletzt geändert auf der Grundlage der 1. Veränderungsliste vom 18.05.2022 (Anlage 2). Der Festlegung der wesentlichen Produkte (Anlage 3) sowie dem Stellenplan 2022 einschließlich der Veränderungen (Anlagen 4.1 und 4.2) wird zugestimmt. Die Daten des mittelfristigen Finanzplanungszeitraumes 2023 – 2025 werden zur Kenntnis genommen.

 

Änderungen bzw. Ergänzungen: