Empfehlungsbeschluss:
Ergänzung
zum Empfehlungsbeschluss:
Die
Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine rückwirkende Anpassung der
Entgelte ab dem Stichtag des Inkrafttretens der Rechtsnorm zum 01.08.2021 an
die betroffenen Bediensteten erfolgen muss.