Empfehlungsbeschluss:
- Bei künftigen Stellenbesetzungen von Zweitkräften
sollen, sofern möglich, pädagogische Fachkräfte im Sinne des NKiTaG
eingestellt und entsprechend ihrer Qualifikation eingruppiert werden. Der
Stellenplan ist hierfür anzupassen und entsprechend zu beschließen.
- Für die KiTas der freien Träger finden die
vorstehenden Regelungen analog Anwendung. Entsprechende Ansätze sind bei
der Bemessung der Betriebskostenzuschüsse zu berücksichtigen.
Ergänzung
zum Empfehlungsbeschluss:
Die
Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine rückwirkende Anpassung der
Entgelte ab dem Stichtag des Inkrafttretens der Rechtsnorm zum 01.08.2021 an
die betroffenen Bediensteten erfolgen muss.