Beschluss: einstimmig geändert empfohlen

Empfehlungsbeschluss:

 

  1. Bei künftigen Stellenbesetzungen von Zweitkräften sollen, sofern möglich, pädagogische Fachkräfte im Sinne des NKiTaG eingestellt und entsprechend ihrer Qualifikation eingruppiert werden. Der Stellenplan ist hierfür anzupassen und entsprechend zu beschließen.

 

  1. Für die KiTas der freien Träger finden die vorstehenden Regelungen analog Anwendung. Entsprechende Ansätze sind bei der Bemessung der Betriebskostenzuschüsse zu berücksichtigen.

 

Ergänzung zum Empfehlungsbeschluss:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine rückwirkende Anpassung der Entgelte ab dem Stichtag des Inkrafttretens der Rechtsnorm zum 01.08.2021 an die betroffenen Bediensteten erfolgen muss.