Beschluss: ohne Änderung empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 5

Empfehlungsbeschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Optimierung der Zinslast sowie zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken der bestehenden Darlehen Zinssicherungsverträge abzuschließen. Die eingesetzten Finanzinstrumente müssen dabei stets im Zusammenhang mit den Grundgeschäften/Kreditgeschäften (Konnexität) stehen. Ein eventuell genehmigter Kassenkreditrahmen soll dabei in der Absicherung mit einbezogen werden.

 

Mit der MAGRAL AG wird ein entsprechender Beratungsvertrag für eine maßgeschneiderte Zinssteuerung vereinbart.

 

Über die Entwicklung der Zinssteuerung und die finanziellen Auswirkungen wird halbjährlich in einer Sitzung des Finanz-, Personal-, Rechnungsprüfungs-, Feuerwehr- und Beteiligungsausschusses berichtet.