Beschluss: ohne Änderung empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3

Empfehlungsbeschluss:

 

  1. Falls eine Veräußerung der Grundstücke nicht zustande kommt - da seitens der Stadt Aurich und dem Vorhabenträger einvernehmlich festgestellt wird, dass die Grundstücksverhandlungen nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden können - ist ein erneutes Interessenbekundungsverfahren über die Veräußerung durchzuführen.

 

  1. Die ebenerdige Stellplatzfläche (Grundstück Nr. 3) ist vorerst nicht Gegenstand eines erneuten Interessenbekundungsverfahren. Die Verwaltung hat zu prüfen, ob der Verbleib in städtischer Hand sinnvoll ist.

 

  1. Die Wiederholung des Interessenbekundungsverfahrens erfolgt nach Überarbeitung der 3.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 „Osterstraße“ (vorbehaltlich der politischen Entscheidung zur Vorlagen- Nr. 22/218).