Sitzung: 30.11.2022 ORAUR/11/2022
Beschluss: ohne Änderung empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3
Vorlage: 22/217
Empfehlungsbeschluss:
- Falls eine Veräußerung der Grundstücke nicht
zustande kommt - da seitens der Stadt Aurich und dem Vorhabenträger
einvernehmlich festgestellt wird, dass die Grundstücksverhandlungen nicht
erfolgreich zum Abschluss gebracht werden können - ist ein erneutes Interessenbekundungsverfahren
über die Veräußerung durchzuführen.
- Die ebenerdige Stellplatzfläche (Grundstück Nr.
3) ist vorerst nicht Gegenstand eines erneuten
Interessenbekundungsverfahren. Die Verwaltung hat zu prüfen, ob der
Verbleib in städtischer Hand sinnvoll ist.
- Die Wiederholung des Interessenbekundungsverfahrens erfolgt nach Überarbeitung der 3.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 „Osterstraße“ (vorbehaltlich der politischen Entscheidung zur Vorlagen- Nr. 22/218).