Sitzung: 12.12.2024 Rat/26/2024
Beschluss: ohne Änderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 24/220
Beschluss:
1. Dem Antrag auf Änderung des Inhalts der
Zweckbindung, das Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet Schirum III B, Flurstück
19/9 der Flur 2 der Gemarkung Schirum – Anlage 1; rot umrandet dargestellt -
betreffend, wird zugestimmt.
Der Käufer verpflichtet sich, das auf dem
Gewerbegrundstück errichtete Gebäude für die Dauer von 10 Jahren ab Beurkundung
des Ursprungskaufvertrages (= 24.08.2024) für den Zweck der Produktion
regionaler Nudeln und weiterer regionaler Lebensmittel und deren Vertrieb an
stationäre Händler zu nutzen.
2. Grundstückseigentümer sowie Antragsteller/-in und
potentieller Käufer:
siehe Angaben in Anlage 2 (nicht öffentlich).
- Der Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.