Beschluss:
Die Gebühr für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird ab 01.01.2025 unverändert auf 44 €/m³ entsorgten Fäkalschlamms festgesetzt.
Beschluss:
Die Gebühr für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird ab 01.01.2025 unverändert auf 44 €/m³ entsorgten Fäkalschlamms festgesetzt.