Beschluss:
Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze (Hebesätze) für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Aurich wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Änderungsbeschluss zur Anlage 1 der beigefügten Fassung:
Hebesatz für die Realsteuern:
Grundsteuer A: 420 v.H.
Grundsteuer B: 368 v.H.