hier: Bebauungsplangebiete Nr. 263 und Nr. 301 (OT Sandhorst)
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 des Niedersächsischen
Straßengesetzes werden die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen förmlich
übernommen und für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Gärtnerweg
Diese Verkehrsfläche
besteht aus den Flurstücken 99/10 und 99/19 der Flur 5 der Gemarkung Sandhorst.
Sie beginnt an der „Robert-Koch-Straße“ und endet an dem Flurstück 99/18.
Verbindungsweg Fuß- und Radweg „Gärtnerweg“ -
„Sandhorster Allee“
Diese Verkehrsfläche
besteht aus einer Teilfläche des Flurstücks 99/18 der Flur 5 und einem Teil des
Flurstücks 72/8 der Flur 9, beide Gemarkung Sandhorst. Der Weg beginnt am
„Gärtnerweg“ und endet an der „Sandhorster Allee“.
Bei der Verkehrsfläche
„Gärtnerweg“ handelt es sich um eine Gemeindestraße, wobei es sich bei dem
Verbindungsweg um einen Fuß- und Radweg handelt. Straßenbaulastträger und
Eigentümer ist die Stadt.