Betreff
Kriterien zur Vergabe von bezahlbaren Wohnungen in der Norderstr. 6/8
Vorlage
19/162/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Der Rat hat als wesentliches Produkt 9902 „Bezahlbarer Wohnraum“ festgelegt. Unter der lfd. Nr. 4 dieses wesentlichen Produktes wurde die „Erarbeitung eines Kriterienkataloges für die Vergabe der Wohnungen (in Abstimmung mit dem Sozialausschuss)“ als konkretes Ziel für das Jahr 2019 festgelegt.

 

Zunächst wurde hierzu die Informationsvorlage 19/162/1 als Vorschlag der Verwaltung bzw. als Diskussionsgrundlage in die gemeinsame Sitzung des SozA und des WSA am 01.10.2019 eingebracht. Die im Rahmen der Sitzung angeregten Änderungen wurden in diese Beschlussvorlage eingearbeitet.

 

Für die Vergabe von Wohnungen an Personen mit geringem und mittlerem Einkommen stehen drei Varianten zur Auswahl. Variante 1 und 2 resultieren aus den im Rahmen der Sitzung vom 01.10.2019 gemachten Vorschlägen. Bei der Betrachtung von Fallkonstellationen im Hinblick auf den höchstmöglichen Leistungsbezug wurde allerdings deutlich, dass die Einkommensgrenzen der Variante 1 insbesondere bei 60 m² und 75 m² Wohnungen kaum bis gar nicht geeignet sind. Dies wurde mit Variante 3 so überarbeitet, dass die Einkommensspanne zwischen höchstmöglichem Leistungsbezug und dem maximalen Nettoeinkommen eine potenziell ausreichende Anzahl an berechtigten Interessenten umfasst.