Sachverhalt:
Der Käufer erwirbt die aus dem anliegenden Lageplan ersichtliche Gewerbefläche zur Errichtung einer Lager-, Werkstatt-, Ausstellungs- und Bürofläche zum Zwecke des Handels mit Fahrzeugen aller Marken.
Mit der Unternehmensansiedlung sollen mindestens 5 neue sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden.
Das
Flurstück 33/19 der Flur 4 der Gemarkung Schirum liegt im Bereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 241 „Erweiterung Industrie- und
Gewerbegebiet Schirum“, so dass sich aufgrund der Vereinbarung über die
Schaffung von Vollzeitarbeitsplätzen ein Kaufpreis von 12,00 €/m² ergibt.
Das
Flurstück 33/20 der Flur 4 der Gemarkung Schirum liegt im Bereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 332 „Gewerbegebiet Schirum III – Teil
B“, so dass sich aufgrund der Vereinbarung über die Schaffung von
Vollzeitarbeitsplätzen ein Kaufpreis von 15,00 €/m² ergibt.
Das Investitionsvorhaben wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 14. Oktober 2019 durch den Käufer vorgestellt.
Hinweis:
Bei der Erstellung der Ursprungsbeschlussvorlage war man versehentlich davon ausgegangen, dass das gesamte Gewerbegrundstück im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 332 „Gewerbegebiet Schirum III – Teil B“ liegt.
Ferner hat sich seit der Erstellung der Ursprungsbeschlussvorlage der Flächenzuschnitt noch einmal verändert.