Sachverhalt:
Zielsetzung und Grundlagen
Ziel des Siedlungsentwicklungskonzeptes der Stadt Aurich 2019 ist es eine Grundlage für die Planung der Wohnbebauung im mittel- und langfristigen Zeithorizont zu schaffen. Somit wurde bis zum Jahr 2030 der Umfang der künftigen Wohnsiedlungsflächen bedarfsgerecht ermittelt. Bei der Auswahl der Potenzialflächen sind die ökologische Wertigkeit, die Verfügbarkeit hinsichtlich einzuhaltender Abstände zu emittierenden Betrieben, Aspekte der Bodenarchäologie sowie der Aufwand für Straßenerschließung und Oberflächenentwässerung berücksichtigt worden.
Wohnbaulandnachfrage
Um das Siedlungsentwicklungskonzept bedarfsgerecht zu entwickeln, wurden umfangreiche Analysen der demografischen Entwicklung und Wanderungsbewegung durchgeführt. Grundsätzlich ist ein Rückgang der Haushaltsgrößen zu verzeichnen. Gleichzeitig steigt die Anzahl der Haushalte. Die Stadt Aurich hat zudem mit einer geringen positiven Wanderungsbewegung zu rechnen, sodass ein Bedarf von 1.615 zusätzlichen Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 ermittelt wurde.
Das Siedlungsentwicklungskonzept unterscheidet zwischen der Entwicklung im zentralen Siedlungsbereich und der Eigenentwicklung der außerhalb liegenden Ortsteile. Die Verteilung der Nachfrage ergibt sich aus dem relativen Verhältnis des jeweiligen Ortsteils zur entsprechenden Einwohnerzahl. Die erwartete Wohnungsnachfrage im zentralen Siedlungsbereich beläuft sich insgesamt auf 1.185 Wohneinheiten. Die Wohnungsnachfrage zur Stärkung der Eigenentwicklung in den Ortsteilen Aurichs außerhalb des zentralen Siedlungsbereichs beläuft sich auf insgesamt 435 Wohneinheiten. Hierbei wird von folgender Verteilung auf Wohnformen ausgegangen:
Einfamilienhäuser 45 %
Zweifamilienhäuser 20 %
Mehrfamilienhäuser 35 %
Die Entwicklung von Mehrfamilienhäusern wird hauptsächlich auf den zentralen Siedlungsbereich beschränkt.
Zentraler Siedlungsbereich
Der Bauflächen- und Bauplatzbedarf wurde unter Berücksichtigung von Bauplätzen in vorhandenen Baugebieten, Baulückenanteil (30 %), Wohnraumpotenzial im Sanierungsgebiet Altstadt sowie möglichen Optionen einer innerstädtischen Nachverdichtung ermittelt. Sämtliche Flächen, die im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Aurich zur Siedlungsentwicklung dargestellt wurden, sind betrachtet und bewertet worden. Orientiert an der Bedarfsermittlung werden Flächen empfohlen, die nach derzeitigem Kenntnisstand weitgehend verfügbar sind und sich durch Bewertung der Potenzialflächen und Lage im Stadtgebiet eignen. Die Verteilung auf verschiedene Stadtteile/Ortsteile und Nähe zu gewerblichen Standorten bei einzelnen Flächen ist sichergestellt.
Im zentralen Siedlungsbereich wurden insgesamt 22 potenzielle Bauflächen mit einer Mindestgröße von 1 Hektar für die mittel- und langfristige Entwicklung bei einer Gesamtgröße von 102,6 Hektar identifiziert. Sechs der vorgenannten Flächen sind der mittelfristigen Entwicklung mit einem Potenzial von 52,5 Hektar zugeordnet.
Entwicklung der Ortsteile außerhalb des zentralen
Siedlungsbereichs
Es wird von einem Gesamtbedarf der Eigenentwicklung in den außerhalb gelegenen Ortsteilen von 435 Wohneinheiten ausgegangen. Diese wurden prozentual auf den Bereich der Kernstadt und die Ortsteile verteilt. Im weiteren Stadtgebiet wurden die Wohneinheiten proportional zur Einwohnerzahl auf die jeweiligen Ortsteile verteilt. Ferner wurden vorhandene Bauplatze und ein Baulückenanteil von 30 % berücksichtigt. Die Wohngebietsentwicklung in den Ortsteilen wurde mit den Ortsräten und dem Landkreis Aurich abgestimmt.
Wesentliches Auswahlkriterium war die Flächenverfügbarkeit. Weiterhin wurde die Vorgabe aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Aurich, dass pro Jahr vier Bauplätze je 1.000 Einwohner entstehen können, eingehalten.
Umsetzung und Fortschreibung
Für einen großen Teil der dargestellten Wohnbaupotenzialflächen wurden bereits formelle Bauleitplanverfahren eingeleitet, die insbesondere den mittelfristigen Bedarf abdecken. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Aurich werden weitere Flächen in die formelle Bauleitplanung aufgenommen. Teilflächen, die nicht den Auswahlkriterien entsprechen werden hierbei parallel aufgehoben, um einer Überbedarfsdeckung entgegenzuwirken.
Aufgrund von demografischen Änderungen, stetigen Entwicklungen in der Wanderungsbewegung und möglichen Schwankungen in der Baulandnachfrage wird empfohlen das Siedlungsentwicklungskonzept in einem Zeitraum von fünf Jahren fortzuschreiben.