Festsetzung der Abwassergebühr 2022 für die zentrale Abwasserbeseitigung

Betreff
Festsetzung der Abwassergebühr 2022 für die zentrale Abwasserbeseitigung
Vorlage
21/244
Aktenzeichen
I/12.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Abwassergebühr für die zentrale Abwasserbeseitigung ist jährlich neu zu kalkulieren und vom Rat der Stadt Aurich durch Beschluss festzusetzen.

Die Gebührenkalkulation für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ schließt mit kalkulierten Kosten von insgesamt 5.580.000 € für das Haushaltsjahr 2022 ab. Unter Berücksichtigung sonstiger Einnahmen in Höhe von 572.000 € und folgender Betriebsergebnisse aus Vorjahren,

 

-              Anteilige Unterdeckung aus 2019 in Höhe von -345.927 €,

 

ergibt sich ein allgemeiner Gebührenbedarf von 5.353.927 €.

 

Unterhaltungskosten (inkl. kalkulatorischer Kosten und Entsorgung von Flotatschlamm) der sich im Eigentum der Stadt Aurich befindlichen Flotationsanlage sind als nicht betriebsbedingt ausgeschlossen.

 

Im Bereich der Klärschlammentsorgung wird für 2022 erneut mit geringeren Kosten gerechnet. Es ist beabsichtigt, ein Vererdungsbeet zu räumen und die Entsorgung des Klärschlamms auf zwei Jahre zu verteilen. Durch dieses Vorgehen sollen die Entsorgungskosten in den nächsten Jahren nivelliert werden. Zudem hat sich die Lage am Markt für die Entsorgung der Klärschlämme etwas entspannt, da vermehrt auf die geänderten Rahmenbedingungen reagiert und das Angebot sukzessive ausgebaut wird.

 

Weiterhin ist eine deutliche Steigerung der Abschreibungswerte zu verzeichnen. Das liegt zum einen an den hohen Investitionen und Sanierungen in das Kanalnetz und das Klärwerk im Rahmen des Zukunftskonzeptes für die Stadtentwässerung. Zum anderen wird, bedingt durch die starke Inflation im Baugewerbe der letzten Jahre, von einen stark erhöhten Anlagenwert als den Anschaffungswert abgeschrieben (kalkulatorische Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwert).

 

Daraus errechnet sich unter Berücksichtigung eines geschätzten Frischwasserverbrauchs für 2022 von 1.980.000 m³ (excl. Abwasser Großeinleiter) eine zu erhebende kostendeckende Abwassergebühr in Höhe von 2,70 € pro cbm Abwasser. Die Gebührenhöhe bleibt somit im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Da sämtliche Unterdeckungen aus Vorjahren nunmehr ausgeglichen sind, die Betriebsabrechnung 2020 einen Überschuss ausgewiesen hat und für 2021 ein weiterer Überschuss prognostiziert wird, erhofft sich die Verwaltung eine Gebührenstabilität auch über das Jahr 2022 hinaus.

 

Weiterhin ist seit 2020 der gesonderte Gebührensatz für die Fa. Rücker GmbH zu beschließen, da die Abwasserbeseitigung dieses Großeinleiters als selbstständige öffentliche Einrichtung in der Abwasserbeseitigungssatzung definiert ist und eine separate Gebührenfestsetzung über die Abwasserabgabensatzung geregelt ist. Auf die Vorlage 19/195/1 wird verwiesen.

Auf Basis der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde hier eine, für die teilweise Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen (Biologische Stufe des Klärwerkes), kostendeckende Gebühr für 2022 von 0,85 € pro cbm Abwasser kalkuliert, die von der Fa. Rücker an die Stadt Aurich zu entrichten ist. Etwaige Überzahlungen oder Nachforderungen, die sich aus der Betriebsabrechnung ergeben, werden direkt veranlagt und ausgeglichen. Daher ist eine Anpassung der Gebührenhöhe in der Gebührensatzung nicht erforderlich.

 

Anlagen: 

 

- Gebührenbedarfsberechnung „Abwasserbeseitigung“ 2022