Sachverhalt:
Die Abwassergebühr für die zentrale Abwasserbeseitigung ist jährlich neu
zu kalkulieren und vom Rat der Stadt Aurich durch Beschluss festzusetzen.
Die Gebührenkalkulation
für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ schließt mit kalkulierten Kosten
von insgesamt 5.580.000 € für das Haushaltsjahr 2022 ab. Unter Berücksichtigung
sonstiger Einnahmen in Höhe von 572.000 € und folgender Betriebsergebnisse aus
Vorjahren,
- Anteilige Unterdeckung aus 2019 in Höhe von -345.927 €,
ergibt sich ein allgemeiner
Gebührenbedarf von 5.353.927 €.
Unterhaltungskosten
(inkl. kalkulatorischer Kosten und Entsorgung von Flotatschlamm) der sich im
Eigentum der Stadt Aurich befindlichen Flotationsanlage sind als nicht
betriebsbedingt ausgeschlossen.
Im Bereich der
Klärschlammentsorgung wird für 2022 erneut mit geringeren Kosten gerechnet. Es
ist beabsichtigt, ein Vererdungsbeet zu räumen und die Entsorgung des
Klärschlamms auf zwei Jahre zu verteilen. Durch dieses Vorgehen sollen die
Entsorgungskosten in den nächsten Jahren nivelliert werden. Zudem hat sich die
Lage am Markt für die Entsorgung der Klärschlämme etwas entspannt, da vermehrt
auf die geänderten Rahmenbedingungen reagiert und das Angebot sukzessive
ausgebaut wird.
Weiterhin ist eine
deutliche Steigerung der Abschreibungswerte zu verzeichnen. Das liegt zum einen
an den hohen Investitionen und Sanierungen in das Kanalnetz und das Klärwerk im
Rahmen des Zukunftskonzeptes für die Stadtentwässerung. Zum anderen wird,
bedingt durch die starke Inflation im Baugewerbe der letzten Jahre, von einen
stark erhöhten Anlagenwert als den Anschaffungswert abgeschrieben
(kalkulatorische Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwert).
Daraus errechnet sich
unter Berücksichtigung eines geschätzten Frischwasserverbrauchs für 2022 von
1.980.000 m³ (excl. Abwasser Großeinleiter) eine zu erhebende kostendeckende
Abwassergebühr in Höhe von 2,70 € pro cbm Abwasser. Die Gebührenhöhe bleibt
somit im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Da sämtliche Unterdeckungen aus
Vorjahren nunmehr ausgeglichen sind, die Betriebsabrechnung 2020 einen
Überschuss ausgewiesen hat und für 2021 ein weiterer Überschuss prognostiziert
wird, erhofft sich die Verwaltung eine Gebührenstabilität auch über das Jahr
2022 hinaus.
Weiterhin ist seit 2020
der gesonderte Gebührensatz für die Fa. Rücker GmbH zu beschließen, da die
Abwasserbeseitigung dieses Großeinleiters als selbstständige öffentliche
Einrichtung in der Abwasserbeseitigungssatzung definiert ist und eine separate
Gebührenfestsetzung über die Abwasserabgabensatzung geregelt ist. Auf die
Vorlage 19/195/1 wird verwiesen.
Auf Basis der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde hier eine, für die teilweise
Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen (Biologische Stufe des
Klärwerkes), kostendeckende Gebühr für 2022 von 0,85 € pro cbm Abwasser
kalkuliert, die von der Fa. Rücker an die Stadt Aurich zu entrichten ist.
Etwaige Überzahlungen oder Nachforderungen, die sich aus der Betriebsabrechnung
ergeben, werden direkt veranlagt und ausgeglichen. Daher ist eine Anpassung der
Gebührenhöhe in der Gebührensatzung nicht erforderlich.
Anlagen:
- Gebührenbedarfsberechnung
„Abwasserbeseitigung“ 2022