Sachverhalt:
Die digitale
Ratsarbeit ist für die Mitglieder des Rates der Stadt Aurich zum 01.08.2018
gänzlich eingeführt worden. Auf die Vorlage 18/029 wird verwiesen, welche als
Anlage beigefügt ist. Entgegen der Vorlage ist seinerzeit die Bezuschussung auf
einen Höchstbetrag von 600,- Euro angehoben worden. Der entsprechend
Beschlussauszug mit Wortprotokoll ist als Anlage beigefügt.
In der
konstituierenden Sitzung am 11.11.2021 ist die „Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die
Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse
und die Ortsräte der Stadt Aurich vom 14.12.2017“ geändert worden. In § 24
Abs. 1 der GO ist die Nicht-Anwendbarkeit des § 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 für die
Ortsräte gestrichen worden. Dies dient insbesondere dazu, dass die Ortsräte
auch elektronisch über das Ratsinformationssystem eingeladen werden können.
Allen Rats-
und Ortsratsmitgliedern sind bereits vor Beginn der Wahlperiode am 20.10.2021
zwei Schulungen zur Nutzung der Mandatos-App angeboten worden. Am 08.11.2021
ist im Verwaltungsausschuss bereits angekündigt worden, dass neben den
Ratsmitgliedern auch die Ortsratsmitglieder mit entsprechenden Endgeräten
ausstatten zu wollen. Dies fand die Zustimmung der Mitglieder des
Verwaltungsausschusses.
An der
bisherigen Vorgehensweise aus der Vorlage 18/029 soll festgehalten werden. Die
Rats- und Ortsratsmitglieder kaufen sich in Eigenverantwortung ein mobiles
Endgerät. Die Stadt Aurich zahlt den Zuschuss in Höhe von maximal 600,- Euro
einmal pro Wahlperiode. Der Zuschuss wird für die Rats- und Ortsratsmitglieder
bis zum 30.04. des Folgejahres nach Beginn der Wahlperiode in voller Höhe
gewährt. Ab Mai 2022 verringert sich der Zuschuss anteilig nach den vergangenen
Monaten. Von Mai 2022 bis Oktober 2026 reduziert sich der Betrag somit anteilig
auf 54 Monate bis zum Ende der Wahlperiode, entsprechend um 11,11 Euro
monatlich.
Der Kauf von
Endgeräten, welche bereits seit Beginn der Wahlperiode von den
Ortsratsmitgliedern angeschafft worden sind, wird rückwirkend ebenfalls
bezuschusst.
Bei
vorzeitigem Mandatsende oder bei Beendigung der digitalen Gremienarbeit durch
das Rats- oder Ortsratsmitglied ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.
Die Geräte
stehen im Eigentum der Rats- und Ortsratsmitglieder und können auch privat
genutzt werden. Bei Auftreten technischer Defekte etc. sind diese auf Kosten
des jeweiligen Rats- und Ortsratsmitgliedes zu beheben. Die Mandatsträger sind zudem
für die Datensicherheit und Datensicherung verantwortlich. Eine entsprechende
Nutzungsvereinbarung ist vor der Nutzung der digitalen Ratsarbeit zu
unterzeichnen.
Auf dem
jeweiligen Endgerät ist die Mandatos-App für die digitale Gremienarbeit zu
installieren. Neben der Mandatos-App bleibt der Sessionnet-Zugang über die
städtische Internetseite bestehen, sodass die Unterlagen jederzeit auch via
Notebook oder PC aufgerufen werden können.
Mit der
Einführung der Tablets und der Mandatos-App werden sämtliche Unterlagen nur
noch über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Die Rats- und
Ortsratsmitglieder erhalten zudem bei Sitzungseinladungen per E-Mail einen
Hinweis auf eingestellte Einladungen im Ratsinformationssystem.
Damit die digitale Ratsarbeit
effizient genutzt werden kann, ist es erforderlich, dass möglichst eine
Umstellung aller Rats- und Ortsratsmitglieder auf die digitale Ratsarbeit
erfolgt.
Sollten im
Einzelfall Rats- und Ortsratsmitglieder nicht auf die digitale Ratsarbeit umstellen,
erfolgt die Zustellung der Ratsunterlagen wie bisher in Papierform.