Sachverhalt:
Nach § 7 des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Aurich GmbH besteht der Aufsichtsrat aus elf Mitgliedern, wobei sechs Mitglieder von der Stadt Aurich entsandt werden. Die von der Stadt Aurich entsandten Mitglieder setzen sich dabei aus fünf Ratsmitgliedern und einem Mitglied der Verwaltung zusammen.
Der Aufsichtsrat der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich-Emden mbH besteht nach § 8 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages ebenfalls aus elf Mitgliedern, wobei sechs Mitglieder von der Stadt Aurich entsandt werden. Die von der Stadt Aurich entsandten Mitglieder setzen sich dabei aus fünf Ratsmitgliedern und einem Mitglied der Verwaltung zusammen.
Entsprechend § 138 Abs. 3 NKomVG entscheidet die Vertretung über die Entsendung. Zudem heißt es in § 138 Abs. 2 S. 1 NKomVG:
„Sind mehrere
Vertreterinnen und Vertreter der Kommune zu benennen, so ist die
Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zu berücksichtigen, es
sei denn, dass sie oder er darauf verzichtet oder zur Geschäftsführerin oder
zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt ist.“
Herr Horst Feddermann hat nunmehr mitgeteilt, dass er nicht auf die Besetzung des Sitzes verzichtet, sodass er in seiner Funktion als Bürgermeister zu berücksichtigen ist.
Bislang war der Erste Stadtrat, Herr Hardwig Kuiper, für die Verwaltung in beiden Aufsichtsräten vertreten.