Sachverhalt:
Gemäß dem Beschluss des Rates der
Stadt Aurich vom 22. April 2021 (Beschlussvorlage Nr. 21/020) wurde der
Grundbesitz „Leerer Landstraße 60“ im Rahmen eines Bieterverfahrens mit
Unterstützung einer Maklerin/Immobilienfirma zum Kauf angeboten.
Das maßgebliche Kriterium für den
Zuschlag war das höchste Gebot. Dem Mindestgebot lag ein Verkehrswertgutachten
eines Sachverständigen und selbständigen Schätzers zugrunde, wonach der
Verkehrswert zum Tag der Bewertung (26. Januar 2021) 170.000,00 Euro betrug.
Mit Ablauf der Angebotsfrist am 16.
Dezember 2021, 12:00 Uhr, lag der Vergabestelle für das vorstehende Objekt ein
Gebot vor. Der Bietende hat seinen Willen zum Erwerb des Grundbesitzes nach der
Submission gegenüber der Verwaltung bestätigt.
Der Verkauf des Grundbesitzes soll nunmehr zum Kaufpreis von 190.500,00 € (gebotener Kaufpreis), welcher dem maßgeblichen Kriterium und dem Mindestgebot entspricht, erfolgen.