Veräußerung eines städtischen Gebäudes

Betreff
Veräußerung eines städtischen Gebäudes
Vorlage
22/002
Aktenzeichen
14.1 941-12/701
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Aurich vom 22. April 2021 (Beschlussvorlage Nr. 21/020) wurde der Grundbesitz „Leerer Landstraße 60“ im Rahmen eines Bieterverfahrens mit Unterstützung einer Maklerin/Immobilienfirma zum Kauf angeboten.

 

Das maßgebliche Kriterium für den Zuschlag war das höchste Gebot. Dem Mindestgebot lag ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen und selbständigen Schätzers zugrunde, wonach der Verkehrswert zum Tag der Bewertung (26. Januar 2021) 170.000,00 Euro betrug.

 

Mit Ablauf der Angebotsfrist am 16. Dezember 2021, 12:00 Uhr, lag der Vergabestelle für das vorstehende Objekt ein Gebot vor. Der Bietende hat seinen Willen zum Erwerb des Grundbesitzes nach der Submission gegenüber der Verwaltung bestätigt.

 

Der Verkauf des Grundbesitzes soll nunmehr zum Kaufpreis von 190.500,00 € (gebotener Kaufpreis), welcher dem maßgeblichen Kriterium und dem Mindestgebot entspricht, erfolgen.