Sachverhalt:
In der Vergangenheit wurde eine Reihe von Bauleitplanverfahren eingeleitet, die aus verschiedenen Gründen nicht weitergeführt wurden. Soweit die Begründung für die Aufstellung der Bebauungspläne entfallen ist bzw. durch Änderung gesetzlicher Vorgaben nicht mehr zu Ende geführt werden können, sollten die Aufstellungsbeschlüsse aufgehoben werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 236 „Brockzetel Golfplatz“ wurde am 13.12.1999 durch den VA beschlossen. Ebenfalls wurde eine Bürgerbeteiligung im Jahr 2000 durchgeführt. Ziel der Planung war eine Erstellung eines Golfplatzes. Die Planungen wurden bis zum Satzungsbeschluss am 17.06.2004 durch den Rat beschlossen, dennoch nicht rechtsverbindlich gemacht, sodass der Bebauungsplan aufzuheben ist.