Beschluss: einstimmig ohne Änderung beschlossen

Nach kurzer Erläuterung durch den Ortsbürgermeister ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:

 

Empfehlungsbeschluss:

 

Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes werden die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen förmlich übernommen und für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Gärtnerweg

 

Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 99/10 und 99/19 der Flur 5 der Gemarkung Sandhorst. Sie beginnt an der „Robert-Koch-Straße“ und endet an dem Flurstück 99/18.

 

Verbindungsweg Fuß- und Radweg „Gärtnerweg“ - „Sandhorster Allee“

 

Diese Verkehrsfläche besteht aus einer Teilfläche des Flurstücks 99/18 der Flur 5 und einem Teil des Flurstücks 72/8 der Flur 9, beide Gemarkung Sandhorst. Der Weg beginnt am „Gärtnerweg“ und endet an der „Sandhorster Allee“.

 

Bei der Verkehrsfläche „Gärtnerweg“ handelt es sich um eine Gemeindestraße, wobei es sich bei dem Verbindungsweg um einen Fuß- und Radweg handelt. Straßenbaulastträger und Eigentümer ist die Stadt.