Nach kurzer
Erläuterung durch den Ortsbürgermeister ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:
Empfehlungsbeschluss:
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes werden die nachfolgend
aufgeführten Verkehrsflächen förmlich übernommen und für den öffentlichen
Verkehr gewidmet:
Gärtnerweg
Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 99/10 und 99/19 der Flur
5 der Gemarkung Sandhorst. Sie beginnt an der „Robert-Koch-Straße“ und endet an
dem Flurstück 99/18.
Verbindungsweg
Fuß- und Radweg „Gärtnerweg“ - „Sandhorster Allee“
Diese Verkehrsfläche besteht aus einer Teilfläche des Flurstücks 99/18
der Flur 5 und einem Teil des Flurstücks 72/8 der Flur 9, beide Gemarkung
Sandhorst. Der Weg beginnt am „Gärtnerweg“ und endet an der „Sandhorster
Allee“.
Bei der Verkehrsfläche „Gärtnerweg“ handelt es sich um eine
Gemeindestraße, wobei es sich bei dem Verbindungsweg um einen Fuß- und Radweg
handelt. Straßenbaulastträger und Eigentümer ist die Stadt.