Empfehlungsbeschluss:
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Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 363 als
vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 des Baugesetzbuches,
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die Aufstellung der
61. Änderung des Flächennutzungsplanes,
werden
beschlossen.
Die
Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.