Empfehlungsbeschluss:

 

-          Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 363 als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 des Baugesetzbuches,

-          die Aufstellung der  61. Änderung des Flächennutzungsplanes,

 

werden beschlossen.

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.