Sitzung: 13.06.2017 BauA/05/2017
Beschluss: ohne Änderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: 17/082
Beschluss:
-
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 363 als vorhabenbezogener Bebauungsplan
gem. § 12 des Baugesetzbuches,
-
die
Aufstellung der 61. Änderung des
Flächennutzungsplanes,
werden beschlossen.
Die Anlagen sind
Bestandteil der Beschlüsse.