TOP Ö 6: Umbesetzung des Arbeitskreises Stolpersteine der Stadt Aurich

Beschluss: einstimmig ohne Änderung beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Aurich stellt gemäß § 71 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Zusammensetzung des Arbeitskreises Stolpersteine fest.