Hinsichtlich der Vorlage zum Bebauungsplan Nr. 298, zweite Auslegung, geht Herr Völker auf die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur ersten Auslegung ein.

 

Zu den wesentlichen Änderungen gehöre, dass der neue Entwurf im östlichen Bereich (Ecke Georgswall / Große Mühlenwallstraße) statt einer Tiefgarage ein Parkhaus vorsehe. Weiterhin sei eine ursprünglich geplante Querlohne zwischen Marktpassage und Abegg-Passage weggefallen.

 

Im Anschluss berichtet der Leiter des Planungsamtes anhand von Darstellungen über den Aufbau eines möglichen Parkhauses sowie die Anordnung der oberirdischen Parkplätze.

 

Herr Wilts erkundigt sich, wie sichergestellt werde, dass ein Investor auch das Parkhaus realisiere.

 

Herr Völker führt aus, dass ein Investor gefunden werden müsse, der neben der Einzelhandelsentwicklung im östlichen Bereich der Osterstraße auch die Errichtung eines Parkhauses übernehme. Dies sei nur über eine Ausschreibung möglich.

 

Frau Altmann regt an, die Entscheidung hinsichtlich eines Parkhauses am Georgswall noch einmal zu überdenken. Die Osterstraße könne durch das Projekt noch mehr veröden. Sie schlägt stattdessen vor, das Parkhaus auf dem ehemaligen Gelände von Reifen Holert an der Großen Mühlenwallstraße zu errichten. Eine Anbindung wäre hier auch bereits gegeben.

 

Herr Siebolds schließt sich der Auffassung von Frau Altmann an und wäre ebenfalls für eine Verlagerung des Parkhauses an die Große Mühlenwallstraße.

 

Herr Völker widerspricht dem Vorschlag. Die bestehende verkehrliche Anbindung der bestehenden Tiefgarage könne nicht auch für ein Parkhaus verwendet werden. Zudem würde eine weitere Anbindung von der Verkehrsbehörde nicht genehmigt werden. Der Standort sei außerdem in der Vergangenheit schon geprüft und als ungeeignet dargestellt worden.

 

Trotz der Ausführungen des Planungsamtsleiters stellt Frau Altmann den Antrag, den Beschluss zu vertagen. Die Verlegung des Parkhauses an die Große Mühlenwallstraße solle noch einmal ausführlich geprüft und besprochen werden.

 

Der Antrag von Frau Altmann wird bei 3 Ja-Stimmen zu 6 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Empfehlungsbeschluss:

 

Die zweite Auslegung des Entwurfs des Bebauungplanes Nr. 298 „Osterstraße“ mit der Begründung und den örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung wird beschlossen.

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.