Sitzung: 23.11.2017 SanA/07/2017
Beschluss: ohne Änderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 17/219
Hinsichtlich
der Vorlage zum Bebauungsplan Nr. 298, zweite Auslegung, geht Herr Völker auf
die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur ersten Auslegung ein.
Zu den
wesentlichen Änderungen gehöre, dass der neue Entwurf im östlichen Bereich
(Ecke Georgswall / Große Mühlenwallstraße) statt einer Tiefgarage ein Parkhaus
vorsehe. Weiterhin sei eine ursprünglich geplante Querlohne zwischen
Marktpassage und Abegg-Passage weggefallen.
Im Anschluss
berichtet der Leiter des Planungsamtes anhand von Darstellungen über den Aufbau
eines möglichen Parkhauses sowie die Anordnung der oberirdischen Parkplätze.
Herr Wilts
erkundigt sich, wie sichergestellt werde, dass ein Investor auch das Parkhaus
realisiere.
Herr Völker
führt aus, dass ein Investor gefunden werden müsse, der neben der Einzelhandelsentwicklung
im östlichen Bereich der Osterstraße auch die Errichtung eines Parkhauses
übernehme. Dies sei nur über eine Ausschreibung möglich.
Frau Altmann
regt an, die Entscheidung hinsichtlich eines Parkhauses am Georgswall noch einmal
zu überdenken. Die Osterstraße könne durch das Projekt noch mehr veröden. Sie
schlägt stattdessen vor, das Parkhaus auf dem ehemaligen Gelände von Reifen
Holert an der Großen Mühlenwallstraße zu errichten. Eine Anbindung wäre hier
auch bereits gegeben.
Herr Siebolds
schließt sich der Auffassung von Frau Altmann an und wäre ebenfalls für eine
Verlagerung des Parkhauses an die Große Mühlenwallstraße.
Herr Völker
widerspricht dem Vorschlag. Die bestehende verkehrliche Anbindung der
bestehenden Tiefgarage könne nicht auch für ein Parkhaus verwendet werden. Zudem
würde eine weitere Anbindung von der Verkehrsbehörde nicht genehmigt werden. Der
Standort sei außerdem in der Vergangenheit schon geprüft und als ungeeignet dargestellt
worden.
Trotz der
Ausführungen des Planungsamtsleiters stellt Frau Altmann den Antrag, den
Beschluss zu vertagen. Die Verlegung des Parkhauses an die Große
Mühlenwallstraße solle noch einmal ausführlich geprüft und besprochen werden.
Der Antrag
von Frau Altmann wird bei 3 Ja-Stimmen zu 6 Nein-Stimmen abgelehnt.
Empfehlungsbeschluss:
Die zweite Auslegung des Entwurfs des Bebauungplanes Nr. 298
„Osterstraße“ mit der Begründung und den örtlichen Bauvorschriften zur
Gestaltung wird beschlossen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.