Sitzung: 28.06.2018 Rat/16/2018
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 7, Enthaltungen: 3
Vorlage: 18/127
Beschluss:
(Änderungen in Fettdruck)
Das beiliegende städtebauliche Konzept wird als weitere Grundlage für die
weitere Überplanung des Gebietes beschlossen. Bei der weiteren Überplanung sind
folgende Leitlinien einzuhalten
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Die Trennung der Ortsteile durch
einen zentralen Grünzug ist sicherzustellen. Zusätzlich ist ein 30 Meter breiter Grünzug im westlichen und
nördlichen Bereich von der Straße „Im Timp“ bis zum Regenrückhaltebecken und
anschließend entlang der Straße „Wallheckenweg“ anzulegen.
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Bei der baulichen Entwicklung
des Gebietes sind in Teilbereichen Flächen für eine verdichtete Bebauung
vorzusehen. In räumlicher Nähe der vorhandenen Wohnbebauung ist eine
kleinteilige Bebauung einzuplanen.
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Vorhandene Anliegerstraßen
werden durch die geplanten Bauflächen nicht mit zusätzlichem Verkehr belastet
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Die vorhandenen
Wallheckenstrukturen bleiben erhalten.
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Bei
Mehrfamilienhäusern ist maximal eine zweigeschossige Bauweise zulässig.
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Es sind ca. 25
% der Wohneinheiten für bezahlbaren Wohnraum durch die Festlegung im
Bebauungsplan vorzusehen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.