Empfehlungsbeschluss:
- Die Abwägung der
Stellungnahmen zur ersten Auslegung
(siehe Vorlage Nr. 13/193) und die Abwägung der Stellungnahmen zur
zweiten Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 298 „Osterstraße“,
- die Änderung im laufenden
Verfahren bzgl. der Ergänzung der textlichen Festsetzung Nr. 11. Anpflanzung
von Bäumen, sowie der Herausnahme zweier neu anzupflanzender Bäume südlich
des Grundstücks Georgswall 18,
- die Änderung im laufenden
Verfahren bzgl. der Einkürzung einer Baulinie im Bereich des Baudenkmals Osterstraße
32 auf 10,62 m Länge,
- der Bebauungsplan Nr. 298
„Osterstraße“ mit Begründung, einschließlich Umweltbericht und den
örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung als Satzung,
- die Aufhebung der
rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 49, Nr. 173 und Nr. 213 für den
überlagerten Bereich
werden beschlossen.
Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.