Beschluss:

 

  1. Die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 297 „Skagerrakstraße“, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind,

 

  1. die Abwägung der Stellungnahmen zur  Auslegung des Bebauungsplans Nr. 297 „Skagerrakstraße“, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3  Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind,

 

  1. die erneute Auslegung des Bebauungsplans Nr. 297 „Skagerrakstraße“ gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und

 

  1. die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 52 „Am Wasserturm“ im überdeckten Teilbereich

 

werden beschlossen.

 

Die Anlagen zu dieser Vorlage sind Bestandteile der Beschlüsse.