Empfehlungsbeschluss:
- Die Abwägung der
Stellungnahmen zur Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 209/1.Änderung
„Nördlich Schlossbereich“,
- der Bebauungsplan Nr.
209/1.Änderung „Nördlich Schlossbereich“ einschließlich der
bauordnungsrechtlichen Festsetzung über die Gestaltung (§ 84 Abs. 3 NBauO)
als Satzung,
- die 24. Anpassung des
Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung und
- die Aufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 209 „Nördlich Schlossbereich“
werden beschlossen.
Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.