Empfehlungsbeschluss: 

  1. Die Abwägung der Stellungnahmen zur Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 209/1.Änderung „Nördlich Schlossbereich“,
  2. der Bebauungsplan Nr. 209/1.Änderung „Nördlich Schlossbereich“ einschließlich der bauordnungsrechtlichen Festsetzung über die Gestaltung (§ 84 Abs. 3 NBauO) als Satzung,
  3. die 24. Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung und
  4. die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 209 „Nördlich Schlossbereich“

werden beschlossen.

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.