Die Abwägung der
Stellungnahmen der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 „Industriegebiet
Nord“, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind,
die 8. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 86 „Industriegebiet Nord“ mit örtlichen Bauvorschriften und die
Begründung als Satzung,
die Aufhebung des
Bebauungsplans Nr. 86/3 im durch die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86
überdeckten Teilbereich
werden beschlossen.
Die Anlagen zu dieser Vorlage sind Bestandteile der Beschlüsse.