Die Abwägung der
Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 297
„Skagerrakstraße“, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3
Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind,
die Abwägung der
Stellungnahmen zurAuslegung des
Bebauungsplans Nr. 297 „Skagerrakstraße“, die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung gemäß § 3Abs. 2 BauGB
und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind,
die erneute Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 297 „Skagerrakstraße“ gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und
die Aufhebung des
Bebauungsplans Nr. 52 „Am Wasserturm“ im überdeckten Teilbereich
werden beschlossen.
Die Anlagen zu dieser Vorlage sind Bestandteile der Beschlüsse.