Beschluss:
a)
Die Jahresabschlüsse 2017 der Kernverwaltung sowie der
Nettoregiebetriebe Betriebshof, Liegenschafts- und Gebäudemanagement und
Stadtentwässerung werden gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG entsprechend Anlage JA 1 bis
JA 4 beschlossen.
b)
Der konsolidierte Gesamtabschluss 2017 gem. § 128 Abs. 4
NKomVG der Stadt Aurich wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG entsprechend Anlage JA 5
beschlossen.
c)
Im Rahmen des Beschlusses über die Jahresabschlüsse 2017
werden nachstehende Beschlüsse gefasst:
Stadt Aurich Kernverwaltung:
Der
Jahresfehlbetrag 2017 der Kernverwaltung
im ordentlichen Ergebnis (‑21.076.665,93 €) wird in voller Höhe auf
Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO
durch die vorhandene Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses
gedeckt.
Der Jahresfehlbetrag
2017 im außerordentlichen Ergebnis (‑517.830,46 €) wird in voller Höhe
auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO
durch vorhandene Überschüsse des außerordentlichen bzw. ordentlichen
Ergebnisses gedeckt.
NRB
Betriebshof:
Der
Jahresfehlbetrag 2017 des NRB Betriebshof im ordentlichen Ergebnis (-158.347,02
€) wird in voller Höhe auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und
gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch die vorhandene Überschussrücklage des ordentlichen
Ergebnisses gedeckt.
Der
Jahresfehlbetrag 2017 im außerordentlichen Ergebnis (-17.668,00 €) wird in
voller Höhe auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und mit der
vorhandenen Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.
NRB Liegenschafts- u. Gebäudemanagement:
Der
Jahresfehlbetrag 2017 des NRB Liegenschafts- und Gebäudemanagement im
ordentlichen Ergebnis (-3.820,40 €) wird in voller Höhe auf Rechnung des
Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO durch vorhandene
Überschüsse des außerordentlichen bzw. ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Der
Jahresfehlbetrag 2017 im außerordentlichen Ergebnis (-3.037,10 €) wird in
voller Höhe auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und mit der
vorhandenen Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.
NRB Stadtentwässerung :
Der
Jahresüberschuss 2017 des NRB STEA im ordentlichen Ergebnis (1.880.235,32 €)
wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses
zugeführt.
Der Jahresfehlbetrag
2017 im außerordentlichen Ergebnis (-241.296,24 €) wird auf Rechnung des
Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO durch vorhandene
Überschüsse des außerordentlichen bzw. ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
d) Gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG wird die
Entlastung des Bürgermeisters
beschlossen.