Frau Krantz erläutert dem Ausschuss kurz den Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 297. Sie teilt mit, dass es keine neuen Einwendungen gegeben habe und der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 297 (Skagerrakstraße) erfolgen könne. Das entsprechende Verfahren wurde bereits im Bauausschuss vorgestellt.

 

Herr Siebolds kritisiert, dass die Verdichtung im Plangebiet zu extrem sei. Aus seiner Sicht habe man für den Investor das maximale an Bebauung eingeplant. Positiv sei jedoch in diesem Zusammenhang, dass 30 Prozent der Wohnungen für die soziale Wohnraumförderung berücksichtigt werden müssen.    

 

Frau Krantz weist daraufhin, dass der Investor mehr vom Ensemble erhalten möchte, als in früheren Planungsständen vorgesehen war. Dies gelte ebenfalls für den Erhalt der Gebäudeteile aus den 60ger Jahren.

 

Beschlussvorschlag: 

 

  1. Die Abwägung der Stellungnahmen des Bebauungsplans Nr. 297 „Skagerrakstraße“ , die im Rahmen der zweiten Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen sind,
  2. den Bebauungsplan Nr. 297 „Skagerrakstraße“ inkl. der Begründung und des Umweltberichtes als Satzung und
  3. die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 52 „Am Wasserturm“ im überdeckten Teilbereich

 

werden beschlossen.

 

Die Anlagen zu dieser Vorlage sind Bestandteile der Beschlüsse.