Sitzung: 29.01.2019 SanKO/05/2019
Beschluss: ohne Änderung empfohlen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2
Vorlage: 19/005
Frau
Krantz erläutert dem Ausschuss kurz den Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 297.
Sie teilt mit, dass es keine neuen Einwendungen gegeben habe und der Abwägungs-
und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 297 (Skagerrakstraße) erfolgen
könne. Das entsprechende Verfahren wurde bereits im Bauausschuss vorgestellt.
Herr
Siebolds kritisiert, dass die Verdichtung im Plangebiet zu extrem sei. Aus
seiner Sicht habe man für den Investor das maximale an Bebauung eingeplant.
Positiv sei jedoch in diesem Zusammenhang, dass 30 Prozent der Wohnungen für
die soziale Wohnraumförderung berücksichtigt werden müssen.
Frau
Krantz weist daraufhin, dass der Investor mehr vom Ensemble erhalten möchte,
als in früheren Planungsständen vorgesehen war. Dies gelte ebenfalls für den
Erhalt der Gebäudeteile aus den 60ger Jahren.
Beschlussvorschlag:
- Die
Abwägung der Stellungnahmen des Bebauungsplans Nr. 297 „Skagerrakstraße“ ,
die im Rahmen der zweiten Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a
Abs. 3 BauGB eingegangen sind,
- den
Bebauungsplan Nr. 297 „Skagerrakstraße“ inkl. der Begründung und des
Umweltberichtes als Satzung und
- die
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 52 „Am Wasserturm“ im überdeckten
Teilbereich
werden beschlossen.
Die Anlagen zu dieser Vorlage sind Bestandteile der
Beschlüsse.