Die Abwägungen, der zum Entwurf der dritten Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 24-Goethestraße-, eingegangenen Stellungnahmen; die Abwägungen, der
zum Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1 i.
V. m. § 4 Abs. 1 BauGB u. § 13 a des Baugesetzbuches eingegangenen
Stellungnahmen (siehe Abwägungs- und Auslegungsbeschluss DS Nr.18/265),
dieAufhebung
der Bebauungspläne 24, 24/1. Änderung und 24/2. Änderung in den durch den
Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 –Goethestraße-
überdeckten Teilbereichen,
die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24
–Goethestraße als Satzung, sowie die dazugehörige Begründung gemäß Anlage,
die, zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24
–Goethestraße- gehörigen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 84,
Abs. 3 NBauO gemäß Anlage,
werden
beschlossen.
Sämtliche
Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.