Empfehlungsbeschluss:
- Die Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Behördenbeteiligung(§4Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung(§3 Abs.1 BauGB) gemäß Anlage zur Drs. Nr. 19/094 sowie die Abwägung der Stellungnahmen zur Behördenbeteiligung ( §4 Abs. 2 BauGB.) und zur Öffentlichkeitsbeteiligung ( §3 Abs. 2 BauGB.),
- die Feststellung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes „Siedlungsentwicklung Schirum“ einschließlich Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung,
- den Bebauungsplan Nr. 349 westlich Stiegelhörner Weg mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung einschließlich Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung
werden beschlossen.
Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.