Beschluss:


-Die Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäߧ4abs.1BauGB. zur 67.Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 369 "Erweiterung Köhlers Forsthaus",


-die Abwägung der Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 2 BauGB und  Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB. zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 369 ,


-Änderung des Bebauungsplanes Nr. 369 im laufenden Verfahren,


-die Feststellung der 67. Änderung des Flächennutzungsplanes "Köhlers Forsthaus " einschließlich Begründung und Umweltbericht,


-der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 369 "Köhlers Forsthaus“ einschließlich Begründung und Umweltbericht

 

-die Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 71 und 71/1

 

werden beschlossen.

 

Die beiliegenden Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.