Empfehlungsbeschluss:

 

-          Die Abwägungen der zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 368 – Alte Post Ogenbargen- im Rahmen der Auslegung gem. § 3 Abs. 2, i. V. mit § 4 Abs. 4 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen,

-          die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes –Erweiterung Alte Post-, inklusive der dazugehörigen Begründung und des Umweltberichtes als Satzung/Feststellung,

-          der Bebauungsplan Nr. 368 –Alte Post Ogenbargen-  inklusive der dazugehörigen Begründung, des Umweltberichtes und der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 84 Abs. 3 NBauO, als Satzung,

-          die Aufhebung der durch den Bebauungsplan Nr. 368 – Alte Post – überlagerten Teilbereiche der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 168 und 168/1,

werden beschlossen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.