Empfehlungsbeschluss:
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Die
Abwägungen der zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 368 – Alte Post Ogenbargen-
im Rahmen der Auslegung gem. § 3 Abs. 2, i. V. mit § 4 Abs. 4 des
Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen,
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die
64. Änderung des Flächennutzungsplanes –Erweiterung Alte Post-, inklusive der
dazugehörigen Begründung und des Umweltberichtes als Satzung/Feststellung,
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der
Bebauungsplan Nr. 368 –Alte Post Ogenbargen-
inklusive der dazugehörigen Begründung, des Umweltberichtes und der
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 84 Abs. 3 NBauO, als Satzung,
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die
Aufhebung der durch den Bebauungsplan Nr. 368 – Alte Post – überlagerten
Teilbereiche der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 168 und 168/1,
werden
beschlossen.
Die Anlagen sind
Bestandteil der Beschlüsse.