Empfehlungsbeschluss:
Gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 9
NKomVG beschließt der Rat der Stadt Aurich die in der Anlage 1 beigefügte
Haushaltssatzung der Stadt Aurich für das Haushaltsjahr 2020 auf der Grundlage
des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Haushaltsplanes 2020 für den
Kernhaushalt und die Nettoregiebetriebe der Stadt Aurich vom 11.02.2020,
einschließlich der Investitionsprogramme für den Planungszeitraum 2019 bis
2023. Dieser Beschluss umfasst auch den Stellenplan 2020 einschließlich der
Veränderungen.
Ergänzung
zum Empfehlungsbeschluss:
Die
beantragten Sportfördermittel zur Erneuerung der Flutlichtanlage auf dem
Wiesenser Sportplatz sind im Haushalt 2020 aufzunehmen.