Empfehlungsbeschluss:
Gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 9
NKomVG beschließt der Rat der Stadt Aurich die in der Anlage 1
beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Aurich für das Haushaltsjahr 2020 auf der
Grundlage des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Haushaltsplanes 2020
für den Kernhaushalt und die Nettoregiebetriebe der Stadt Aurich vom
11.02.2020, einschließlich der Investitionsprogramme für den Planungszeitraum
2019 bis 2023. Dieser Beschluss umfasst auch den Stellenplan 2020
einschließlich der Veränderungen.