Empfehlungsbeschluss:
Die Stadt Aurich erklärt sich – wie
mit Beschluss des Rates der Stadt Aurich vom 16. Juni 2016 bereits beschlossen
– ferner bereit, die Frist zur Fertigstellung des Bauvorhabens auf Antrag der
Käufer einmalig um ein Jahr zu verlängern, sofern die Käufer schriftlich
nachweisen, dass sie wegen zwingender betrieblicher Gründe an der Einhaltung
der Fertigstellungsfrist gehindert war.