Empfehlungsbeschluss:
- Die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 382
„Nahversorgung Wiesenstraße“,
- Die 26. Berichtigung des Flächennutzungsplans,
- die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit und Trägeröffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen (gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB),
- die Aufhebung des rechtsverbindlichen
Durchführungsplans Nr. 2 Sandhorst im überdeckten Teilbereich
werden
beschlossen.
Die Anlagen
zu dieser Beschlussvorlage sind Bestandteil der Beschlüsse.