Empfehlungsbeschluss:

 

  1. Die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 382 „Nahversorgung Wiesenstraße“,
  2. Die 26. Berichtigung des Flächennutzungsplans,
  3. die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Trägeröffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen (gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB),
  4. die Aufhebung des rechtsverbindlichen Durchführungsplans Nr. 2 Sandhorst im überdeckten Teilbereich

 

werden beschlossen.

 

Die Anlagen zu dieser Beschlussvorlage sind Bestandteil der Beschlüsse.